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   BVerwG, 18.09.1973 - IV B 46.73   

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https://dejure.org/1973,2991
BVerwG, 18.09.1973 - IV B 46.73 (https://dejure.org/1973,2991)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1973 - IV B 46.73 (https://dejure.org/1973,2991)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1973 - IV B 46.73 (https://dejure.org/1973,2991)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bedenklichkeit der Grenzbebauung eines Grundstücks - Irrevisibilität von Landesrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1973 - IV B 46.73
    Die Beschwerde ist ausschließlich darauf gestützt, daß das Berufungsurteil von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 1969 - BVerwG IV C 12.67 - (BVerwGE 32, 31) abweiche und auf dieser Abweichung beruhe (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 25.10.1961 - V C 134.60

    Revisibilität von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften i.R.e.

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1973 - IV B 46.73
    Daß § 7 Abs. 1 BauONW auf eine planungsrechtliche Zulässigkeit und damit auf bundesrechtliche Begriffe abstellt, ändert an der Irrevisibilität der Vorschrift nichts, da landesrechtliche Vorschriften nicht insoweit revisibel werden, als sie auf bundesrechtliche Vorschriften verweisen oder zu ihrer Auslegung Bundesrecht herangezogen werden muß (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1961 - BVerwG V C 134.60 - in DÖV 1962, 107 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.06.1961 - VIII CB 218.59
    Auszug aus BVerwG, 18.09.1973 - IV B 46.73
    Die eine Zulassung der Revision rechtfertigende Divergenz muß sich jedoch auf die hinter der konkreten Rechtsanwendung stehenden Rechtssätze beziehen (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1961 - BVerwG VIII CB 218.59 - in RzW 1961, 528).
  • BVerwG, 03.09.1955 - I B 139.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1973 - IV B 46.73
    Darüber hinaus beruht auch das angefochtene Urteil nicht auf der vermeintlichen Abweichung; es enthält nämlich eine zweite tragende Begründung (vgl. Beschluß vom 3. September 1955 - BVerwG I B 139.54 - Seite 4).
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